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Kassensicherungsverordnung Belegausgabepflicht ab 1.1.20

Verfasst: 19. November 2019 15:17
von Kowa
"Passend" zu dem langsamen Drucken aus der Cloud kommt auch in DE die Belegausgabepflicht in der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) :mrgreen: . Dann muss streng genommen sogar immer gedruckt werden, auch wenn den Bon gar nicht gewünscht ist.
Muss man den Kassenbon jetzt annehmen?

Re: Kassensicherungsverordnung Belegausgabepflicht ab 1.1.20

Verfasst: 19. November 2019 15:21
von fiddi
Hallo,

du musst den Bon nicht drucken, du kannst den auch elektronisch zur Verfügung stellen. :lol: geht glaube ich schon bei real, oder sollte ich besser ging :-(

Gruß Fiddi

Re: Kassensicherungsverordnung Belegausgabepflicht ab 1.1.20

Verfasst: 19. November 2019 16:08
von Kowa
Tolle Alternative :-) .Wenn ich ab 01.01. beim Bäcker zwei Brötchen kaufe, muss ich also erst das DSGVO-Formular ausfüllen und dann meine E-Mail-Adresse sagen. Das ist doch praktisch :mrgreen: .

Re: Kassensicherungsverordnung Belegausgabepflicht ab 1.1.20

Verfasst: 21. November 2019 11:34
von Timo Lässer
Gestern Abend wurde es in den Nachrichten mal durchgerechnet:
In einer durchschnittlichen Bäckerei fallen dadurch 110 km Bon-Ausdrucke an.
Wieviele Kassen gibt es in DE?

Gerade in Zeiten, wo alle von Umweltschutz und Ressourcen-Schonung reden, kommen die auf so eine "tolle" Idee.
Und da die meisten Kassenbons wohl auf Thermopapier gedruckt werden, dürfen die noch nicht einmal in das Altpapier, sondern müssen in die gelbe Tonne.

Warum muss in DE immer alles überreguliert werden?

Re: Kassensicherungsverordnung Belegausgabepflicht ab 1.1.20

Verfasst: 21. November 2019 11:49
von fiddi
Sorry,

das mit der Belegpflicht ist in anderen Ländern schon längst üblich und wesentlich schlimmer gehandhabt. (Der Kunde ist auch dran, wenn er keinen Bon dabei hat, also ein Eis an der Eisdiele gekauft, die Finanzpolizei fragt dich nach deinem Bon und du hast keinen, dann machst du dich strafbar)

Das Problem sind diejenigen, die versuchen sich an der Steuer vorbei zu mogeln, und darunter müssen jetzt alle leiden, weil man dem nicht anders bei zu kommen vermag.

Gruß Fiddi

Re: Kassensicherungsverordnung Belegausgabepflicht ab 1.1.20

Verfasst: 24. November 2019 17:42
von rainergaiss
In Österreich hat man das auch schon länger eingeführt. Die haben sich erhofft, Steuern in Höhe von mehreren Milliarden mehr einzunehmen. Geworden ist es nachher ein einstelliger Millionenbetrag. Die sind halt doch ehrlicher als man denkt.

Was auch wenige wissen ist, dass man das Thermopapier nicht über das Altpapier entsorgen darf, d.h. wir produzieren wieder hunderte km Sondermüll.

Re: Kassensicherungsverordnung Belegausgabepflicht ab 1.1.20

Verfasst: 19. Dezember 2019 12:18
von Kowa
"Reinrassige" Cloudkassen sind gesetzlich in DE wohl gar nicht mehr zulässig.
In der Kasse bzw. dem Kassenverbund muss vor Ort eine "zertifizierte Sicherheitsmodulanwendung" vorhanden sein (Security Module Application for Electronic Record-keeping Systems (SMAERS)).
https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Digit ... aq12384018
Die kann dann ja auch gleich das Drucken übernehmen :mrgreen: .

Re: Kassensicherungsverordnung Belegausgabepflicht ab 1.1.20

Verfasst: 25. Februar 2020 14:44
von Kowa

Re: Kassensicherungsverordnung Belegausgabepflicht ab 1.1.20

Verfasst: 25. Februar 2020 15:02
von rainergaiss
Dann muss wohl die App einen Zwangsausdruck machen :oops: :roll: (zumindest in Deutschland :evil: )

Re: Kassensicherungsverordnung Belegausgabepflicht ab 1.1.20

Verfasst: 25. Februar 2020 15:24
von fiddi
Hallo,

Da bin ich mir gar nicht so sicher.
Das ist keine Kasse. Der Kunde bekommt eine Rechnung und es wird abgebucht. Das hat mit Kasse nichts zu tun.

Gruß Fiddi

Re: Kassensicherungsverordnung Belegausgabepflicht ab 1.1.20

Verfasst: 25. Februar 2020 16:20
von rainergaiss
Das war jetzt auch eher scherzhaft gemeint, aber ich gehe davon aus, dass du recht hast :-D

Re: Kassensicherungsverordnung Belegausgabepflicht ab 1.1.20

Verfasst: 26. Februar 2020 10:49
von Timo Lässer
Ich habe zu dem Thema letzten noch im TV gesehen, dass die Belegausgabepflicht keine "Bon-Druck-Pflicht" ist.
Der Bon (also die Rechnung) darf auch elektronisch dem Kunden zugestellt werden.

Ist zwar ganz nett gemeint, aber nützt den Geschäften mit ständig wechselnder Laufkundschaft recht wenig.

Re: Kassensicherungsverordnung Belegausgabepflicht ab 1.1.20

Verfasst: 26. Februar 2020 11:22
von fiddi
Wenn es eine Standardschnittstelle über NFC geben würde, wäre das kein Problem.

Re: Kassensicherungsverordnung Belegausgabepflicht ab 1.1.20

Verfasst: 26. Februar 2020 13:28
von Timo Lässer
Wenn ich per NFC mit dem Smartphone bezahlen würde, könnte man mir ja theoretisch auch die Rechnung bzw. den Bon als PDF auf das Smartphone schicken.
Damit wäre der Belegausgabepflicht genüge getan.

Aber wie bekomme ich die PDF von meiner kontaktlosen Giro-Card? :twisted: :mrgreen:

Eine (in der Theorie) praktikable Möglichkeit wäre, dass man bei der eigenen Bank eine E-Mailadresse angibt, welche dann mit der IBAN verknüpft wird.
Jeder Verkäufer dürfte diese E-Mailadresse bei Bezahlung mit einer Giro-Card zu der IBAN anfragen.
Aber bleiben wir realistisch: Das würde in allen anderen Ländern der Welt innerhalb weniger Monate umgesetzt, nur in Deutschland würde das so lange dauern, bis die NFC-Technik schon veraltet ist.

Re: Kassensicherungsverordnung Belegausgabepflicht ab 1.1.20

Verfasst: 26. Februar 2020 15:50
von Kowa
Da sind mir essbare Bons doch lieber als technischer Overkill.
Gag zur Faschingszeit: Bäckerei aus Moosinning backt Kassenbon-Krapfen

Re: Kassensicherungsverordnung Belegausgabepflicht ab 1.1.20

Verfasst: 26. Februar 2020 16:07
von fiddi
damit dürftest du aber Schwierigkeiten haben, den Kauf nachzuweisen, wenn du Ihn angeknabbert hast. :mrgreen:

Re: Kassensicherungsverordnung Belegausgabepflicht ab 1.1.20

Verfasst: 26. Februar 2020 16:36
von rainergaiss
Also sofort ganz aufessen :-D

Re: Kassensicherungsverordnung Belegausgabepflicht ab 1.1.20

Verfasst: 30. März 2021 09:09
von Kowa
Morgen endet die verlängerte Schonfrist in Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Hamburg für die Umsetzung der KassenSichV.
https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Weitere_Themen/Elektronische_Kassensysteme
Ab 01.04.21 dann zusätzlich auf jedem Bon Vorschrift: Start- und Endzeitpunkt des Kassiervorgangs, Transaktionsnummer, die Seriennummer der TSE (Technische Sicherungseinrichtung) usw.
https://de.wikipedia.org/wiki/Kassensicherungsverordnung#/media/Datei:Welche-Daten-enth%C3%A4lt-ein-Bon.png

Re: Kassensicherungsverordnung Belegausgabepflicht ab 1.1.20

Verfasst: 2. Dezember 2022 23:53
von Kowa

Re: Kassensicherungsverordnung Belegausgabepflicht ab 1.1.20

Verfasst: 3. Dezember 2022 17:18
von rainergaiss
Lasst uns einen Imbiss aufmachen!