30. Oktober 2024 10:19
Bislang war nur die Entgeltbuchhaltung betroffen, aber ab 01.1.2025 sind auch Schnittstellen zur Finanzbuchhaltung erforderlich.
Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP)Deutsche Rentenversicherung hat geschrieben:Seit dem 01.01.2023 sind die für die Prüfung notwendigen Daten elektronisch aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm zu übermitteln. Die elektronische Übermittlung der Daten aus der Finanzbuchhaltung ist ab 01.01.2025 verpflichtend und bis dahin freiwillig.
Auf Antrag des Arbeitgebers kann für Zeiträume bis zum 31. Dezember 2026 auf eine elektronische Übermittlung der prüfrelevanten Daten verzichtet werden.
Thema bei Yammer
hier.
30. Oktober 2024 11:59
Danke Kowa für den Hinweis.
Wir haben Kunden, bei denen der Lohn über sage außerhalb vom ERP abgerechnet wird.
Bei den bisherigen Lohn-Prüfungen haben wir dann dazu mittels GDPdU-Export die (Teil-) Daten aus der Fibu
(Stammdaten Sachkonten + Sachposten / Stammdaten Debitoren + Debitorenposten / Stammdaten Kreditoren + Kreditorenposten / MwSt-Einrichtung + MwSt-Posten)
exportiert.
Wie habt Ihr das bisher in der Praxis in NAV/BC gemacht und wie würded Ihr das zukünftig machen ?
So wie wir MS (leider) kennen, wird da sicherlich nicht bereitgestellt und wenn überhaupt, nur für die neuesten Versionen.
VG Christian
30. Oktober 2024 12:09
Auf Antrag kann man da noch 2 Jahre Schonfrist erreichen, ich habe das oben noch nachgetragen. Zumindest den sollten Arbeitgeber also bis zum Jahresende bei der Deutschen Rentenversicherung eingereicht haben
.