historischer Anschaffungswert bei GWG

26. September 2018 14:20

Hallo zusammen,

zuerst vielen Dank für die Aufnahme im NAV Forum.

ich habe heute eine Herausforderung in Bezug auf die in der Anlagenbuchhaltung angesiedelten GWG Vollabschreibungen und deren Anschaffungswerte erhalten, zu der ich mich gerne mit den Experten austauschen würde.

Zu den Rahmenbedingungen meiner Aufgabenstellung:
Meine Kollegen aus der FiBu haben für die, über die Sonderregelung zu geringwertigen Wirtschaftsgütern abzuschreibenden Anlagen, einen monatlichen Sammelposten erzeugt. Der Buchwert dieses Sammelpostens ist über die AfA zum Stichtag auf Null gesetzt worden. Wir wurden allerdings durch Wirtschaftsprüfer darauf hingewiesen, dass sich die Anschaffungskosten, die in den Gruppensummen der Anlagensachgruppen ausgewiesen werden nur innerhalb der Periode steigen dürfen, nicht aber mit den historischen Anschaffungskosten aus vergangenen Jahren. Sprich zum neuen Geschäftsjahr muss dieser Wert wieder bei Null beginnen.

Meine Frage an die Pro's wäre nun:
Gibt es in NAV eine Einrichtung, die ich vlt. übersehen habe, die es mir ermöglicht den Anschaffungswert der Anlage nach dessen vollständigen Abschreibung wieder auf Null zu setzen, ohne zwei Korrekturbuchungen (1x positive AfA im Wert der gesamt Afa und 1x Verkauf in Höhe des Anschaffungswerts) zu tätigen?

Vielen Dank im Voraus für einen regen Informationsaustausch.

Beste Grüße,

Jasta

Re: historischer Anschaffungswert bei GWG

26. September 2018 19:02

Bin nicht sicher ob ich die Frage richtig verstehe.

Bei GWG legt man Anlage(n) an die mit der Anschaffung bebucht werden und per Abschreibung dann den Buchwert 0 erhalten. Diese Anlagen behalten aber die AHK und kumul. Abschreibungen (siehe Anlagenspiegel).

Wenn diese Werte verschwinden sollen dann muss eine Verschrottung gebucht werden. Das macht man indem man mit Anlagenbuchungsart Verkauf und Betrag 0 bucht, d. h. eine Verschrottung ist ein Verkauf zum Preis von 0,00.

Die Verschrottung würde ich bei GWG pauschal 3 Jahre nach Anschaffung buchen. Diese schon im Jahr der Anschaffung zu buchen würde m. E. nicht der Realität entsprechen.

Re: historischer Anschaffungswert bei GWG

27. September 2018 12:28

Hallo enh,

mein Problem ist, dass sich Anlagespiegel und Nebenbuch nicht gleichen, wenn ich bei den GWG's historische Anschaffungskosten fortschreibe.

Vergleicht man die gesetzlichen Regelungen, findet man dort auch in der Vorgehensweise beschrieben:
Rz. 12
In der 1. Spalte des Anlagespiegels werden die ursprünglichen (historischen), nach § 255 Abs. 1, 2 HGB ermittelten Anschaffungs- und Herstellungskosten von in früheren Perioden angeschafften oder hergestellten Vermögensgegenständen, die zu Beginn des Geschäftsjahres noch im Unternehmen vorhanden sind, erfasst. Hierunter fallen auch solche Vermögensgegenstände, die bereits voll abgeschrieben sind, nicht aber geringwertige Wirtschaftsgüter, die bereits als Abgänge behandelt wurden.


Ich muss also die Anschaffungskosten im Abschreibungsjahr noch auf Null haben. Hierzu fehlt mir eine von NAV empfohlene herangehensweise.

Grüße Jasta

Re: historischer Anschaffungswert bei GWG

27. September 2018 13:21

Hallo Jasta,

viele Kunden verwenden hier separate Anlagen bzw. Anlagengruppen
(z.B.: 0480 = GWG 2016; 0481 = GWG 2017,...)

Viele Grüße
Mike

Re: historischer Anschaffungswert bei GWG

27. September 2018 20:31

Selbstverständlich habe ich auch bei GWG historische AHK solange ich keine Verschrottung gebucht habe. Sonst würde der Anlagenspiegel ja nicht die Realität widerspiegeln. Der Anlagenspiegel soll ja alle Anlagen zeigen die ich im Unternehmen habe, auch wenn sie komplett abgeschrieben sind.

Re: historischer Anschaffungswert bei GWG

11. Oktober 2018 09:06

Hi @all,

erstmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

@Mike24: wir bilden auch separate Anlagen, die wir auch in separaten Gruppen führen.

@enh: das ist nicht korrekt. Die Anlagen der GWG bilden eben steuerrechtlich eine Ausnahmen und dürfen keine historischen Anschaffungskosten aufweisen. Hier gilt, wenn die Anlage in der Anschaffungsperiode voll abgeschrieben wird, dürfen die Anschaffungskosten nicht weiter fortgeschrieben werden.

Mein Problem ist nun einfach, dass ich keinen Verkauf buchen möchte (ist ja auch keine Buchwert mehr da) und auf der Suche nach einer Buchung (oder Einrichtung) bin die es mir ermöglicht die Anschaffungskosten nicht fortzuschreiben.

Besten Gruß und weiterhin vielen Dank für eure Hilfe.

Jasta

Re: historischer Anschaffungswert bei GWG

11. Oktober 2018 19:36

Erstens ist Steuerrecht nicht alles. Vernünftige Unternehmen bilanzieren nach HGB oder IFRS und da ist selbstverständlich dass das Anlagevermögen in der Buchhaltung die Realität darstellen muss. Alles andere wäre Blödsinn.

Aber auch in Bezug auf das deutsche Steuerrecht möchte ich gern die Gesetzesstelle sehen wo die von dir behauptete Regelung steht.