Anlagenbuchhaltung

18. Dezember 2009 08:11

Wir haben in der ANBU eine Anlage angelegt (=Einführung Navision!) der immer wieder Rechnungen zugebucht werden, d.h. der Anlagenwert erhöht sich im Laufe der Zeit. Laut unserem Projektleiter ist das auch legitim.
Bei der monatlichen AFA-Berechnung bereitet das aber Schwierigkeiten sobald während des Monats neue Rechnungen zugingen. Es berechnen sich nicht nachvollziebare Werte und die AFA-Tage bei der periodischen Berechnung ändern sich in dieser Anlage.
Kann am Rechnungsbuchungsdatum liegen, ist aber auch nicht durchgängig so - aber auch auf Basis der AFA-Tage ist der entstandene Wert nicht nachvollziehbar.
Auch mit festen AFA-Tagen (30 Tage) wird nicht korrekt gerechnet.
Sicher liegt es an irgendeiner Einstellung, die ich jedoch nicht finden kann:-(
Ich wäre äußerst dankbar, wenn jemand mir einen Hinweis geben könnte - zum Jahresabschluß hätte ich schon gerne verlässliche Zahlen.
Hoffe ich erhalte Hilfe.
Anne

Re: Anlagenbuchhaltung

18. Dezember 2009 11:39

Anne hat geschrieben:Es berechnen sich nicht nachvollziebare Werte und die AFA-Tage bei der periodischen Berechnung ändern sich in dieser Anlage.


Hallo Anne,

kannst du das etwas verdeutlichen? Werte wäre gut, sprich Anlagewert zu Periodenbeginn, Zeitpunkt und Höhe der Zuschreibung, wie ist die Einrichtung des AfA Buches und wie ist die AfA-Methode für dieses Anlagegut und natürlich, wie sind die Vorschlagswerte? Wie ist die Nutzungsdauer definiert (läuft diese über die Spalte Jahre oder Monate).

Gruß
defiant701

Re: Anlagenbuchhaltung

18. Dezember 2009 18:03

Hallo Anne,
da ist NAV nicht besonders komfortabel. Du musst gleich beim Buchen der zusätzlichen Anschaffungskosten in der Buch.-Blattzeile (Teilzugänge) die beiden Checkboxen ankreuzen:
AfA bis Anlagedatum => dann wird für die bisherigen Anschaffungskosten die AfA bis zum Anlagedatum des Teilzugangs gerechnet.
und
Rückw. AfA-Korr. b. Anschaff. => dann wird auch für den Teilzugang rückwirkend im gleichen Verhältnis wie für die bisherigen Anschaffungskosten die AfA gerechnet. Die Funktion der zweiten Checkbox entspricht nur dann den Steuervorschriften, wenn der Teilzugang im Anschaffungsjahr geschieht. Für den Fall dass es sich um einen Teilzugang in einem Folgejahr handelt, gibt es meines Wissens keine korrekte Lösung in NAV ausser einer manuellen Korrekturbuchung.

Wenn du anschließend das maschinelle AfA berechnen durchführst, rechnet das Programm die AfA für die restlichen Tage des Monats. Du hast also im Monat des Teilzugangs zwei AfA-Posten. Wenn du die Checkboxen nicht markierst, fehlt dir die AfA vom Anfang des Monats bis zum Teilzugang.
Grüßle
mdo

Re: Anlagenbuchhaltung

18. Dezember 2009 23:19

Hallo Anne,

NAV bietet für das Anlagevermögen komfortable (!) und korrekte Lösungen hierzu an. Man muss eben - wie immer - wissen, wie es geht:

1. Nachträgliche AHK, die Berechnung der AfA hierzu soll ab dem allerersten Anschaffungsdatum des Anlagegutes erfolgen, der AfA-Betrag wird aber selbstverständlich in die aktuelle Periode gebucht
=> bei der Buchung müssen beide Felder 'AfA bis Anlagedatum' und ' Rückw. AfA-Korr. b. Anschaff.' aktiviert sein

2. Nachträgliche AHK , allerdings soll der neue Wert der AHK dem RBW zum Zeitpunkt der nachträglichen AHK zugerechnet werden und dann der sich neu ergebende RBW auf die Restlaufzeit verteilt werden
=> bei der Buchung muss das Feld 'AfA bis Anlagedatum' aktiviert sein (dadurch berechnet und bucht NAV die Afa bis zu dem Anlagedatum der nachträglichen AHK, Basis sind die bisherigen Werte der Anlage) und ' Rückw. AfA-Korr. b. Anschaff.' muss deaktiviert sein . Wenn Du dann am Monatsende den AfA-Lauf startest, wird der 'neue' RBW auf die RLZ der Anlage verteilt.

Eine andere Konstellation bringt - wie Du ja bereits gemerkt hast - falsche AfA-Werte. Also bitte auch niemals nur das Feld 'Rückw. AfA-Korr. b. Anschaff.' in einer Buchung aktivieren. Und bitte auch niemals die Funktion 'Transaktion stornieren' durchführen im Anlagevermögen. Hier bitte bei Bedarf IMMER die Funktion 'Anlageposten stornieren' wählen, ansonsten stimmen die Werte im Anlagevermögen auch nicht mehr.

Die Anzahl AfA-Tage in den Anlageposten wird eigentlich nur dann benötigt, wenn Du mit ''Feste Anzahl Tage' beim AfA-Lauf arbeitest. Dazu müssen aber die Tage in allen bereits gebuchten Posten korrekt vorhanden sein.

VG,
Anke

Re: Anlagenbuchhaltung

21. Dezember 2009 10:49

... was halt fehlt ist der Fall, dass ich einen Teilzugang in einem Folgejahr vom Beginn des Folgejahrs abschreiben will (was m.E. steuerlich auch erlaubt wäre und die max. AfA zum Zeitpunkt des Teilzugangs bringt) und nicht erst vom Anlagedatum des Teilzugangs. Oder vom AfA-Beginn (der Erstanschaffung, was m.E. steuerlich nur bei einem Teilzugang im Erstanschaffungsjahr korrekt wäre). Für obigen Fall sehe ich nur die manuelle Buchung.
Grüßle
mdo

Re: Anlagenbuchhaltung

21. Dezember 2009 20:43

Teilzugang kann ich leider nicht ganz zuordnen. Hört sich aber interessant an. Ich kenne dafür Anzahlungen auf Anlagegüter - das ist wieder etwas anderes. Wie auch immer, bei Teilzugang und AfA-Beginn im Folgejahr greift wieder das Feld ' Rückw. AfA-Korr. b. Anschaff.' - dann rechnet NAV korrekt rückwirkend ab dem 1. Anlagedatum der Art Anschaffung. Der errechnete AfA-Betrag fliesst natürlich wieder korrektwerweise in die aktuelle Periode.

Teilabgang aus einem Anlagegut... da denke ich, dass dies in der Praxis wirklich sehr selten vorkommt. Z.B. bei einer Teilbetriebsveräußerung, Gebäudeteil wird verkauft, etc. Man kann dies aber in NAV durch manuelle Buchungen darstellen. Allerdings muss man dazu das Ursprungsanlagegut in 2 Anlagegüter aufsplitten und dann das, welches "teilabgeht" über die Anlagenbuchungsart VERKAUF rausnehmen. Dann stimmt auch der Anlagenspiegel wieder.

VG,
Anke

Re: Anlagenbuchhaltung

22. Mai 2014 12:25

Hallo Ihr!

Darf ich diesen Beitrag nochmal öffnen?

Ich habe nachträgliche Anschaffungskosten auf diverse Anlagen. Zuerst habe ich einfach auf die bestehende Anlage gebucht, doch da rechnet er nur die AfA des nachträglichen AHK und den RBW lässt er unberücksichtigt. Diese Posten habe ich storniert, mittels "Funktion - Posten stornieren".

Jetzt habe ich im Anlagenbuchblatt folgendes eingegeben:
Anlagedatum 31.03.14 (Datum der nachträglichen AHK), Belegnr. (fortlaufend), Anlagennummer (bestehende Anlage), Anlagebuchungsart (Zuschreibung), Beschreibung (Zuschreibung xyz), Betrag (xx Euro), AfA bis Anlagenbuchungsdatum (Häkchen)
Die bestehende Anlage ist vom 01.01.97, hat eine Nutzungdauer von 25 Jahren und das Enddatum ist damit der 31.12.21.

Jetzt kommt aber folgende Fehlermeldung:
AfA bis Anlagen Buchungsdatum darf nicht angegeben werden, wenn Anlagen Sachposten Lfd. Nr. angegeben wurde in Anlagen Buch.-Blattzeile Buch.-Blatt Vorlagenname: 'ANLAGEN', Buch.-Blatt Name='STANDARD', Zeilennr.='40000'
Was will NAV mir damit sagen? Ich bekomme hier noch eine Krise und bin für jede Hilfe dankbar, denn der WP steht schon mit dem Fuß in der Tür!

LG Tanja

Re: Anlagenbuchhaltung

22. Mai 2014 15:46

Hallo Tanja,

arbeitet Ihr mit Integration zur Fibu? Dann wäre die richtige Stelle das Anlagen-Fibu-Buchblatt anstelle des Anlagenbuchblattes.

generell würde ich nachträgliche Anschaffungskosten auch als Anschaffungskosten buchen - und nicht als Zuschreibung.

Viele Grüße
Mike

Re: Anlagenbuchhaltung

23. Mai 2014 11:16

Hallo Mike,

lieben Dank für Deine Hilfe.

Das Fibu-Buchblatt kann ich nicht nehmen, weil wir nur die AfA integrieren, die restliche Fibu läuft vom Anlagevermögen losgelöst.

Mein Fehler war, das ich die Stornobuchung kopiert hatte und damit auch den Stornoposten als Bezug, damit kam NAV natürlich nicht klar. Manchmal hilft eine Nacht schlafen und man kommt von selber auf seine Fehler. Ich habe es jetzt als Anschaffungskosten gebucht, das ist besser, da hast Du recht.

LG Tanja

Re: Anlagenbuchhaltung

3. März 2017 15:39

Hallo zusammen,

ich wärme den Thread nochmal auf.

Folgendes Problem:
Wirtschaftsgüter (Aktivierte Eigenleistungen) sind in hoher Anzahl unterjährig aktiviert und monatlich abgeschrieben worden. (Dürften ein paar tausend Posten sein)
In völlig üblicher (Vorgehens)weise werden im Rahmen des Jahresabschlusses die Gemeinkostenzuschläge überprüft - und gesenkt.
Die AHK der unterjährig aktivierten Eigenleistungen sind somit zu hoch.

Nichts anderes als nachträglich Anschaffungskostenminderungen.
Erfassung im Anlagen-Fibu-Buchblatt als Anschaffung; negativer Betrag.

Ich kann mich mit Buchungsdatum, Anlagenbuchungdatum, sowie "Afa bis Anlagendatum" und "Rückw.-Afa-Korr bis Anschaffung" drehen und wenden wie ich will..... entweder
a) die AfA wird anschließend gar nicht gebucht - weil die "kumulierte AfA per xx.xx.xx" positiv ist (ja.. mein Gott.. das ist sie; das ist nun mal die Folge bei AHK-MInderungen)
b) die Afa wird falsch berechnet (wenn ich die beiden Optionen auf "nein" lasse.

Ich bin nicht sicher, ob ich schon alle Permutationen (oder sind es Kombinationen?) durchgenudelt habe..... hoffe aber, dass vielleicht ein Forumsmitglied eine Idee hat.

(Die Idee, alle relevanten Posten zu selektieren und über "Posten stornieren" wieder alles auf Anfang zu setzen... dann neu einzulesen... die hatte ich auch schon.
Ist halt nur unschön. Nachträgliche AHK-Minderungen sind ja kein 8. Weltwunder.)

Re: Anlagenbuchhaltung

3. März 2017 16:45

Hallo,

das hat mich neugierig gemacht... gerade ausprobiert, und "geht doch" :-) Ein bischen tricksen muss man schon. Man muss im AfA-Buch die Haken "Negative Anschaffung", "AfA unter 0 zulassen" setzen und "vor Buchung prüfen" herausnehmen.
170303_AfABuch.png

In der Korrektur der Anschaffung setzt man beide Haken (rückw. AfA b. Anschaff. und AfA bis Anlagedatum). Wenn die Korrektur zu einem Zeitpunkt erfolgt wo danach noch AfA gebucht wurde muss man die entweder händisch korrigieren oder stornieren/neu berechnen.
170303_AnlPosten.png

Getestet auf NAV2009R2 RTM. Die Einstellung des AfA-Buches würde ich aber nach dieser Sonderbuchung wieder herausnehmen. Sicher ist sicher :-)

LG Jens
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Re: Anlagenbuchhaltung

6. März 2017 09:04

Vielen Dank für die Mühe!