17. Dezember 2024 17:41
Hallo zusammen,
die Kollegen aus dem Vertrieb haben mich um die Prüfung einer Idee gebeten die ich hier gerne posten möchte.
Folgendes Szenario:
Ein Kunde bestellt Artikel A. Der Auftrag wird erledigt, versendet und gebucht. Nun meldet sich der Kunde und reklamiert, dass er fälschlicherweise Artikel B erhalten hat.
Unser Vertrieb möchte den Artikel B, der nun bei dem Kunden liegt NICHT zurückholen sondern überlässt ihn dem Kunden. Artikel A muss aber nochmal zum Kunden.
Damit der Kunde seinen korrekten Artikel erhält, wird für Artikel A ein neuer Auftrag geschrieben, inkl. neuer Rechnung und Versand etc.
Nun zur Idee:
Artikel A hat nun ja vom ursprünglichen Auftrag einen falschen Bestand um -1 und Artikel B um +1 und die Rechnung ist ja auch noch offen.
Um das zu korrigieren möchten die Kollegen für den ursprünglichen Auftrag eine Rechnungskorrektur machen in der sie BEIDE Posten gleichzeitig korrigieren. In der Rechnungskorrektur steht je Artikel eine Position mit Menge 1 für Artikel A um den zu niedrigen Lagerbestand wieder zu erhöhen und -1 für Artikel B um den zu hohen Lagerbestand zu verringern. (ich hoffe ich habe das jetzt nicht verdreht aber es ist sicher klar was ich meine)
Wir haben das auch im Testsystem probiert. Die Artikelposten werden mit Zugang und Abgang angelegt und die Bestände stimmen. Jedoch fand ich die Idee, eine Gutschrift / Rücksendung im System zu haben die Bestand vermindert nicht direkt plausibel. Ich habe auch keine Idee welche negativen Einflüsse das sonst auf das System haben kann.
Wie ist eure Meinung dazu? Sollten wir das lieber lassen? Gibt es evtl. eine bessere Methode die wir nicht sehen?
Danke und Gruß
HSahm
17. Dezember 2024 19:16
Aus meiner Sicht spricht nix dagegen das in einem Beleg abzuwickeln. Ich habe auch den Fall dass ich von einem Lieferanten regelmäßig Gutschriftspositionen in einer Sammelrechnung bekomme, also ein ähnlich gemischter Beleg. Das ist nicht unüblich.
17. Dezember 2024 20:59
Ihr solltet dabei aber darauf achten, dass bei der "Gutschriftszeile" ein Bezug zur Ursprungsrechnungsnr. gelistet ist - wegen der Nachvollziehbarkeit z.B. auch für externe Prüfstellen.
VG
Anke
18. Dezember 2024 09:12
Um den virtuell zurückgeholten Artikel A beim Einstandspreis richtig zu bewerten ist
dieses zu beachten. Auch wenn der nicht ausgeliefert wurde, hat er buchungstechnisch das Lager verlassen.
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