Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur AnBu:
Es geht um ein Anlagegut, das am 01.01.2019 angeschafft wurde , mit 1200,00 und hat eine Laufzeit von 2 Jahren.
Bis Juli werden hier immer 50,00 abgeschrieben. Soweit ist alles gut.
Nun wird am 01.08.2019 eine weitere Anschaffung/Zuschreibung von nochmals 1200,00 auf dieser Anlage gebucht.
Nun soll bei der AFA fĂĽr den Zuschreibungswert von 1200,00 so ermittelt werden, als wenn dieser Zuschreibungsbetrag bereits am 01.01.2019 vorhanden war.
Also soll die AFA im August die 7 fehlenden Monate (also insges. 350,00) plus die AFA fĂĽr den Monat August (= 50 alte Anschaffung + 50 neu Anschaffung) also insgesamt 450,00 ermitteln.
Der Steuerberater sagt, dass die AFA für August für die Anlage so ermittelt werden muss, als ob sie bereits am 01.01.2019 mit 2400,00 angeschafft worden wäre.
Hat da jemand eine Lösung ?
VG
Peter