von enh » 22. Februar 2021 17:49
Sie können Anlagen nicht teilweise verkaufen (oder verschrotten). Die einzig sinnvolle Lösung ist die einzelnen Teile auf neue Anlagen umzubuchen und dann die betreffenden Anlagen zu verkaufen/verschrotten.
Wenn die Anlage auf X Teilanlagen aufgeteilt werden soll dann sollten Sie X neue Anlagen anlegen (Sie könnten auch X-1 neue anlegen und und die bisherige Anlage beibehalten).
Für Umbuchung gibt es die "Anlagen Umbuch.-Blätter". Dort tragen Sie bei "Anlagennr." die Nummer der bisherigen Anlage und bei "Neue Anlagennr." die Nummer des neuen Anlageguts ein, setzen den Haken bei "Anschaffung umbuchen" und geben bei "Anschaffung % umbuchen" den entsprechenden Anteil ein (1/X) oder bei "Anschaffungsbetrag umbuchen" den entsprechenden Teilbetrag. Mit "Umbuchen" wird das Anlagen Fibu Buch.-Blatt gefüllt, dass Sie dann noch buchen müssen.
Bei der Abschreibung gibt es keine Möglichkeit Teilbeträge umzubuchen, Sie können nur mit dem Haken "Normal-AfA umbuchen" die komplette kumulierte Abschreibung umbuchen. Daher sollten Sie erst die Abschreibung auf der ursprünglichen Anlage komplett stornieren bevor Sie umbuchen.
Alternativ können Sie auch direkt die Buchung im Anlagen Fibu Buch.-Blatt erfassen. Sie bebuchen alle Anlagen mit Anlagenbuchungsart=Anschaffung, eine (die bisherige) mit negativem Betrag, und setzen den Haken bei "Anlagenumbuchungsposten". (Genau das macht das Anlagen Umbuchungsblatt im Grunde auch.)
Damit werden die Umbuchungen auch im Anlagenspiegel als solche gezeigt.
Sie sollten dann noch die Abschreibung fĂĽr die Anlagen buchen (ĂĽber "AfA berechnen").
Dann können Sie für eine der Anlagen den Verkauf (=Abgang) im Anlagen Fibu Buch.-Blatt buchen:
Anlage Buchungsart = Verkauf, als Betrag 0 eintragen (Verkaufserlös = 0), passendes Gegenkonto eintragen. Alles andere wird automatisch gebucht (Abgang Anschaffungskosten und kumul. Abschreibungen).