Beleg für den Zoll

4. August 2021 15:38

Hallo liebe Forumsgemeinde,

mein erster Post hier mit folgenden Sachverhalt:

Unser Einkauf sendet an einen Lieferanten einen Musterartikel von uns, ohne Berechnung und wir bleiben der Besitzer.

Aus der Logistik heißt es, dass der Zoll als Basis für die Verzollung in das betreffende Land mind. eine Proforma-Rechnung mit einem ausgewiesenen Wert benötigt.

Unsere Lösungsidee ist nun:
Verkaufsrechnung an den Kreditor (entspr. Debitor wird angelegt), die dann anschließend wieder durch eine Verkaufsgutschrift gutgeschrieben wird.

Die Lösung ist aber nicht vollends zufriedenstellend, da ein Umsatz generiert wird, der in Wirklichkeit nicht stattfindet (wenngleich er durch die Gegenbuch negiert wird).

Eine andere Idee war es, mit einem internen Debitor mit entspr. Lief-An-Adresse zu arbeiten. Da wurde uns von unserer Buchhaltung aber ein Riegel vorgeschoben, da ein solcher Umsatz auf gar keinen Fall generiert werden dürfte.

Gibt es hierfür eine bessere Abbildung? - ich weiß, letztendlich ist das Thema eigentlich nur bedingt primär ein NAV-Thema.

Vielen Dank im Voraus und beste Grüße

Re: Beleg für den Zoll

4. August 2021 15:40

Hallo,

eine Proforma-Rechnung aus dem Auftrag könnte die Lösung sein.

Gruß Fiddi

Re: Beleg für den Zoll

4. August 2021 15:42

Danke für die schnelle Antwort- Proforma-Rechnung mit dem Debitor, dem in Wirklichkeit nichts in Rechnung gestellt wird?

Re: Beleg für den Zoll

4. August 2021 15:54

Hallo,

eine Proforma-Rechnung ist eigentlich nichts anderes als eine Auftragsbestätigung mit einem anderen Text. Da wird nichts gebucht. Deshalb heißt Sie ja auch "ProForma".

Gruß Fiddi

Re: Beleg für den Zoll

4. August 2021 15:57

Eine Proforma-Rechnung wäre nur ein Report der aus einem Auftrag heraus gedruckt wird. Ich würde da nix buchen. Dafür kann man irgendeinen Debitor eintragen und die Adresse überschreiben. Die Umlagerung würde ich über's Umlagerungs-Buch.-Blatt buchen (sofern der Muster-Artikel wieder zurück kommt), sonst über Artikel Buch.-Blatt ausbuchen.

Re: Beleg für den Zoll

4. August 2021 16:09

Auch wenn Proforma-Rechnungen der übliche Weg sind, die Ware schnell durch den Zoll zu befördern, sollte der dortige Wert auch irgendwann mal als richtige Rechnung gebucht werden. Es ist (auch aufgrund des Brexits, wo wegen des Papierkriegs alle nur am fluchen sind) mittlerweile nicht unüblich, dass der Zoll solche Transaktionen im Nachhinein nachprüft und die Werte auf den Belegen vergleicht.

Re: Beleg für den Zoll

4. August 2021 16:45

Das ist das, was ich auch von unserer Logistik gehört habe. Die haben ein ungutes Gefühl und befürchten genau das, das irgendwann der Zoll reinschaut und sich diese Dokumente anschauen möchte, die dann nicht mehr bestehen, weil der Verkaufsauftrag gelöscht wurde. Also die Ideallösung ist es nicht.

Re: Beleg für den Zoll

4. August 2021 17:03

Dokumente gehören in ein Dokumentenarchiv. Dass eine Proforma-Rechnung gebucht und sofort wieder storniert wurde hilft da m. E. nur bedingt. Aber ich muss dazu sagen dass ich diesbezüglich keine bzw. wenig Praxiserfahrung habe.

Re: Beleg für den Zoll

4. August 2021 17:17

Sind die Warenmuster vom Wert bis 50 EUR bzw. unbrauchbar gemacht? Da geht es noch ohne Abgaben.
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoell ... _node.html

Re: Beleg für den Zoll

5. August 2021 12:07

Leider nein.

Vielen Dank für die bisherige Hilfe!

Re: Beleg für den Zoll

6. August 2021 10:52

Wir arbeiten in solchen Fällen auch mit Proforma-Rechnungen. Eine Warenbewegung IN/OUT ist dann bei uns nicht notwendig. Daher muss auch nichts gebucht werden. Zum Jahresabschluss könnte es bei höherwertigen Gegenständen ein Thema werden, was man aber mit einer ordentlichen Doku abbügeln kann.

Cheers,

Re: Beleg für den Zoll

6. August 2021 11:31

Man könnte auch den Umlagerungsauftrag verwenden.

Ihr legt ein Lager "Kunde" an. Erstellt einen Umlagerungsauftrag nach Lagerort Kunde. Mit Adresse usw.
Dieser wird gebucht. Der Beleg für den Umlagerungsausgang lässt sich anpassen, sodass ein Wert (UVP?), Menge, Gewicht drauf steht.

Damit erschlagt ihr gleich mehrere Probleme. Ihr bleibt laut Lagerbestand Besitzer der Ware. Ihr wisst, dass ihr es dahin geschafft habt und könnt es ggf. vom Lagerort Kunde direkt verkaufen.

Re: Beleg für den Zoll

7. August 2021 00:22

Für temporäre Ausfuhren von Warenmustern u.ä. gibt es alternativ auch das Carnet ATA.
https://de.wikipedia.org/wiki/Carnet
https://de.wikipedia.org/wiki/Carnet_ATA

Re: Beleg für den Zoll

2. November 2021 10:14

Kowa hat geschrieben:Für temporäre Ausfuhren von Warenmustern u.ä. gibt es alternativ auch das Carnet ATA.
https://de.wikipedia.org/wiki/Carnet
https://de.wikipedia.org/wiki/Carnet_ATA


Danke, das werden wir hier auch nochmal prüfen!