Schreckgespenst Verpackungsverordnung

9. März 2009 12:48

Hallo Community,

ich habe iene Frage, im April tritt doch diese Verpackungsverordnung in Kraft. Hat jemand 1. schon mal was davon gehört und 2. hat das jemand schon in NAV 3.7 implementieren lassen und wie funktioniert das dann?
Ich war dieses Jahr auf der CeBit und nicht ein Microsoft NAV Partner konnte mir sagen, ob es schon bei Kunden im Einsatz ist.
Da dieses Gesetz ja den gesamten produzierenden Handel betrifft, verstehe ich nicht, warum es seitens NAV keine Lösungsvorschläge gibt bzw. noch niemand davon was gehört hat/haben will???

Ich bedanke mich schon mal für die Antworten

Re: Schreckgespenst Verpackungsverordnung

25. Januar 2019 10:44

Hallo Jörg,

in diesem Januar, 10 Jahre nach deinem ersten Post, ist ja aus der Verpackungsverordnung sogar ein Verpackungsgesetz(VerpackG) geworden. Damit wird die Problematik noch greifbarer, da den Unternehmen bis zu 200.000 Euro Strafe und der Entzug der Vertriebserlaubnis droht, wenn sie es nicht umsetzen.

In NAV sind dafür folgende Dinge notwendig:

- Man muss herausfinden, welche Artikel wie oft nach Deutschland geliefert wurden. Das macht nur Sinn über Item Ledger Entry, eingeschränkt auf das Posting Date des jeweiligen Zeitraums. Dieser Teil ist noch relativ einfach

- Pro Artikel (Item) muss festgehalten werden, aus welchen Bestandteilen sich seine Verpackungsarten zu wieviel Gramm zusammensetzen. Hier gibt es je nach Land (z.B. ARA in Österreich, Grüner Punkt in Deutschland) unterschiedliche Definitionen der Bestandteile, deshalb müssen die getrennt voneinander eingetragen werden. Der Grüne Punkt zählt beispielsweise Papier nur dann als Papier, wenn es zu maximal 1% frei von papierfremden Stoffen ist - es kann gut sein, dass andere Länder das anders definieren. Da sich die Definitionen der Materialien auch über die Zeit hinweg ändern können (z.B. Plastik wird aufgeteilt in gut recyclebares Plastik und schlecht recyclebares Plastik), ist eine Anlage über Verpackungsstücklisten ratsam. Darüber hinaus müssen die Verpackungsarten separat voneinander erfasst werden, da die Systembeteiligungspflicht je nach Verpackungsart und Produkt unterschiedlich ist. Eine Liste aller Verpackungsarten und Materialien findest du im Rechner für Meldungen nach VerpackG.

- Hat die Firma, die das NAV nutzt, viele gleichartige Artikel, die alle gleich verpackt sind, empfiehlt sich das Einführen von Gruppenerfassungen / Verpackungsgruppen.

- Schließlich gibt es noch die Entpflichtungsproblematik. Derzeit werden Lieferanten reihenweise angeschrieben, ob sie ihre Verpackungen bereits entpflichtet haben oder nicht (Entpflichtungserklärung). Das heißt, beim Kreditor von Einkaufsprodukten muss man festhalten können, ob er seine Verpackungen entpflichtet. Am besten mit Angabe des Dualen Systems bei dem er es entpflichtet, und der Registrierungsnummer. Alle Produkte dieser Kreditoren können dann aus der Meldung an die Zentrale Stelle Verpackungsregister ausgeschlossen werden - man spart also Geld.

- Außerdem gibt es Produkte, auf denen gar nicht der eigene Name drauf steht, sondern ein anderer Name. Für all diese Produkte sind die Hersteller in der Pflicht, deren Name auf dem Produkt steht! Deshalb muss man pro Artikel festhalten, ob der eigene Name drauf steht oder ein fremder Name.

In Österreich gibt es die Thematik übrigens schon etwas länger, da hat mal eine Firma ein "ARA-Addon für NAV" geschrieben, das manche der o.g. Funktionalitäten auch hat. Wenn die Entpflichtungsthematik und die Gruppenerfassung keine Rolle spielen, ist das auch geeignet.